Bauarbeitertalente

agb

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit Bauarbeitertalente Österreich  geschlossenen Verträge über Dienstleistungen im Bereich Web Design und Onlinemarketing.

1.2. Die AGB sind für den Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen Bauarbeitertalente Österreich und dem Auftraggeber einzig maßgebend, soweit nicht im Auftragsformular oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.

1.3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB des Auftraggebers gelten nicht. Die vorliegenden AGB gelten insbesondere auch dann, wenn Bauarbeitertalente Österreich  in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt und/ oder den abweichenden AGB des Auftraggebers zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Vertragsabschluss

Angebote der Bauarbeitertalente Österreich  sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Bestellung des Auftraggebers und eine entsprechende Auftragsbestätigung der Bauarbeitertalente Österreich  oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch Bauarbeitertalente Österreich  zustande. Die Bestellung kann in jeder Form erfolgen, insbesondere auch mündlich, telefonisch, online, per Mail etc.

3. Angebotsbeschreibung

3.1. 90 Tage-Analyse: Analyse und Auswertung der aktuellen Onlinepräsenz innerhalb 90 Tagen als Grundlage der Marketingmaßnahmen.

3.2. Einrichtung und Management von Social Media Werbekanälen: Beginn ab Auftragsbestätigung.

3.3. Konzeption und Veröffentlichung von Recruitingkampagnen: Beginn ab Auftragsbestätigung. Vorbereitung der Creatives gem. Auswertung, inhaltliche Gestaltung in Absprache mit dem Auftragnehmer, Veröffentlichung auf den Kanälen mit zeitoptimiertem Posting.

3.4. Optimierung der Kampagnen: Beginn ab Auftragsbestätigung. Auswahl und Plazierung von Keywordsgem. Auswertung in Absprache mit dem Auftraggeber.

3.5. Anzeigenmanagement: Beginn ab Auftragsbestätigung. Auswahl und Plazierung von Titel, Beschreibung und Keywords gem. Analyse und Auswertung in Absprache mit dem Auftraggeber.

3.6. Planung und Durchführung von Marketing Ads: Beginn Auftragsbestätigung. 0-99+ Marketing Ads/Monat je nach Paket. Gestaltung der Ads und Anzeigenschaltung auf den jeweiligen Kanälen in Absprache mit dem Auftraggeber und abhängig vom Budget für Kosten von Drittanbietern.

3.7. Suchmaschinenanzeigen: Beginn ab Auftragsbestätigung. 0-99+ Suchmaschinenanzeigen je nach Paket. Gestaltung der Ads und Anzeigenschaltung auf 0-3 Suchmaschinenplattformen in Absprache mit dem Auftraggeber und abhängig von dem Budget für Kosten von Drittanbietern.

3.8. E-Mail-Marketing: Beginn ab Auftragsbestätigung. 0-5 Aktionen/ Monat. Erstellen von Marketing-Listen, Newsletter, Triggermails und E-Mail-Kampagnen in Absprache mit dem Auftraggeber und abhängig von dem Budget für Kosten von Drittanbietern.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1. Bauarbeitertalente Österreich  erstellt die beauftragte Dienstleistung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

4.2. Der Auftraggeber stellt jederzeit die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten und Rechte zur Verfügung, u.a. für bestehende Accounts (Mail, Host, Server, Domain, Webtools, Sales Funnel, Google My Business etc.) die Nutzernamen, Passwörte und PIN. Auf Verlangen des Auftragnehmers benennt er einen zuständigen Ansprechpartner in seinem Unternehmen.

4.3. Gem. Ziff. 3.1.-3.8. vom Auftragnehmer erstellte Entwürfe hat der Auftraggeber umgehend zu prüfen. Etwaige Korrekturwünsche haben binnen 10 Werktagen nach Vorlage der Entwürfe zu erfolgen. Werden in diesem Zeitraum keine konkreten Korrekturwünsche seitens des Auftraggebers benannt, so gelten die erstellten Inhalte als fehlerfrei.

4.4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, kann der Auftragnehmer unbeschadet der vorstehenden Regelung nach seiner Wahl weiterhin Erfüllung verlangen, ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen und/ oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz verlangen.

4.5. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Rechte, u.a. Urheber-, Marken- und Namensrechte u.a. an eingetragenen Namen, Marken und Logos des Auftraggebers kostenfrei ein. 

5. Preise, Aufrechnung, Verzug

5.1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

5.2. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat Bauarbeitertalente Österreich  unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche jedenfalls auch das Recht, jede Tätigkeit so lange zu stoppen, bis die offene Forderungen vollständig ausgeglichen ist.

5.4. Kann eine Zahlung per Lastschrift, etc. nicht abgebucht werden und wird die Zahlung somit wieder zurück gebucht, entstehen hierbei Gebühren von der Bank und anderen Zahlungsanbietern. Da dies durch den Kunden verursacht wurde, behält Bauarbeitertalente Österreich  sich das Recht vor bei der nächsten Abbuchung diese Gebühren auf den Kunden umzulegen.

5.5. Bei Web Design Dienstleistungen werden Kosten Dritter fällig (Domain, Host, Web Design Anbieter, etc.). Diese werden nach Fertigstellung der Dienstleistung auf den Auftraggeber umgelegt.

5.6. Rechnungsstellung des Werbebudgets sofort nach Auftragsbestätigung. Rechnungsstellung der Leistung zum Kampagnenstart oder nach 30 Tagen der Auftragsbestätigung.

6. Gewährleistung

6.1. Der Auftragnehmer stellt sein umfangreiches technisches und strategisches Wissen im Bereich Onlinemarketing und Web Design zur Verfügung und erbringt die zu Ziff. 3.1.-3.8. beschriebene Dienstleistungen.

6.2. Bauarbeitertalente Österreich  prüft nicht, ob die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Social Media Kanäle, Webseiten, Posts, Mails und sonstigen Werbemittel Rechte Dritter verletzten oder allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der des Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Strafrechts sowie den speziellen Vorschriften für bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker etc.) und Produktgruppen (Arzneimittel, Heilmittel etc.) genügen und nicht gegen behördliche Anordnungen verstoßen, u.a. Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§§ 1, 3 UWG), § 1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PangV), § 5 Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz und Staatsvertrag (JMStV).

6.3. Der Auftraggeber ist allein für die Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Onlineangebote verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

6.4. Bauarbeitertalente Österreich  haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Garantie unbeschränkt.

6.5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bauarbeitertalente Österreich  im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Bauarbeitertalente Österreich  bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.6. Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

6.7. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Bauarbeitertalente Österreich  .

6.8. Ein Schadensersatzanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Bauarbeitertalente Österreich  eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden von Bauarbeitertalente Österreich   nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.

6.9. Der Anspruch auf Leistungserbringung ist ausgeschlossen, soweit diese Bauarbeitertalente Österreich  unmöglich ist. Unmöglichkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Zulieferer, auf deren Dienst Bauarbeitertalente Österreich  bei der Leistungserbringung angewiesen ist, die Leistungserbringung ablehnen oder einstellen, ohne dass Bauarbeitertalente Österreich  dies zu vertreten hätte. Die Rechte des Auftraggebers bestimmen sich für diesen Fall nach dem Gesetz; insbesondere ist der Auftraggeber um sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.10. In Fällen von höherer Gewalt ist Bauarbeitertalente Österreich   von der Leistungspflicht befreit. Unter höhere Gewalt fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, die für Bauarbeitertalente Österreich  nicht abwendbar sind. Hierunter zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Störung und Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways Dritter einschließlich den Betreibern der vermarkteten Internetseiten, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sog. Proxy-Servern Dritter oder die Verwendung einer zur Darstellung der Inhalte nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des Auftraggebers oder Dritter, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten, Notfallmaßnahmen (z.B. im Rahmen der Virenbekämpfung) sowie rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben.

6.11. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Bauarbeitertalente Österreich  nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.12. Bauarbeitertalente Österreich   gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

6.13. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist die ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Eine etwaige Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen.

7. Keine Exklusivität

7.1. Bauarbeitertalente Österreich  schulden auch bei Schaltung von Werbemitteln auf Webseiten keinen Konkurrenzschutz. Gegen Aufpreis jederzeit möglich.

8. Geheimhaltung

Auftragnehmer und Auftraggeber sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen des Vertragspartners geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

9. Wettbewerbsrecht, Rechte Dritter, Freistellung

9.1. Der Auftraggeber stellt Bauarbeitertalente Österreich  hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße oder Verletzung ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Social Media Kanäle, Webseiten, Posts, Mails und sonstigen Werbemittel gegenüber Bauarbeitertalente Österreich  geltend machen.

9.2. Bauarbeitertalente Österreich  behält sich vor, solche Inhalte oder Aufträge abzulehnen oder zu unterbrechen und nicht für die Marketingmaßnahmen oder Optimierung zu verwenden, die selbst offensichtlich rechtswidrig sind, gegen diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen. Gleiches gilt, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass die Zielseiten, auf die Werbemittel verweisen, offensichtlich rechtswidrig sind, gegen diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen. Bauarbeitertalente Österreich   führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der auf den Seiten des Auftraggebers oder den Zielseiten gehosteten, enthaltenen und freigegebenen Inhalte durch. Bauarbeitertalente Österreich  wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung einer beauftragten Dienstleistung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.

9.3. Bauarbeitertalente Österreich  ist berechtigt, die im Namen des Auftraggebers erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Bauarbeitertalente Österreich  von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

9.4. Bauarbeitertalente Österreich  ist es vorbehalten die Daten der Auftraggeber zu speichern und zu Marketing Zwecke zu Nutzen. Hiervon sind Zugangsdaten wie Passwörter und Nutzernamen ausgeschlossen. Es handelt sich lediglich um Kontaktdaten. Wiederruf ist jederzeit möglich.

10. Urheberrechte Bauarbeitertalente Österreich 

10.1. Bauarbeitertalente Österreich  stehen alle Rechte, insbesondere die Urheberrechte und Nutzungsrechte, an den von ihr im Rahmen der Tätigkeiten nach Ziff. 3.1.-3.8. erstellten Inhalten, eingerichteten Social Media Kanälen, Websites sowie den angemeldeten Accounts zu, soweit diese nicht vom Auftraggeber im Rahmen der Mitwirkungspflicht geliefert wurden oder sonst ausdrücklich oder gesetzlich zwingend dem Auftraggeber eingeräumt sind. Ein Recht zur Nutzung der mit der beauftragten Dienstleitung erstellten Accounts und Inhalte besteht für den Auftraggeber über die Vertragslaufzeit hinaus nicht.

10.2. Der Auftraggeber hat außerhalb des Auftrags für Tätigkeiten nach Ziff. 3.2.-3.8. keinen Anspruch auf Herausgabe der erstellten Analysen und Auswertungen oder der Zugangsdaten zu technischen Systemen, über die die vorgenannten Informationen abgerufen werden können.

10.3. Meldet Bauarbeitertalente Österreich  für den Auftraggeber und auf den Namen des Auftraggebers einen Social Media Kanal oder eine Domain an, räumt der Auftraggeber Bauarbeitertalente Österreich  das Recht ein, diese bei Auftragsbeendigung auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden. Dies gilt für alle Online Marketing Dienstleistungen.

11. Außerordentliche Kündigung

Neben einer ordentlichen Kündigung des Vertrages ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für jede Vertragsseite auch eine außerordentliche (und gegebenenfalls fristlose) Kündigung möglich. Ein wichtiger Grund in diesem Sinn liegt für Bauarbeitertalente Österreich   unter anderem vor, wenn

11.1. Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird,

11.2. der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist,

11.3. ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten,

11.4. der Auftraggeber von Bauarbeitertalente Österreich   zur Realisierung seiner Ziele unlauteres oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet,

11.5 der Auftraggeber sonst gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. die Geheimhaltungspflicht, verstößt,

11.6. Dritte die Zulässigkeit der in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählten Suchwörter oder Seiteninhalte angreifen.

12. Referenzen

Bauarbeitertalente ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenz- und Werbezwecken mit Logo der Auftraggeber zu nutzen. Außerdem ist Bauarbeitertalente Österreich  berechtigt, Kommentare / Bewertungen auf Social Media Netzwerken und E-Mails jeglicher Art ebenfalls zu Referenz – und Werbezwecken zu nutzen.

13. Haftung für Produkte und Dienstleistungen dritter Anbieter

Wir empfehlen manchmal die Nutzung von Software, Informationen, Produkten oder Webseiten, die Eigentum von anderen Firmen sind oder von diese betrieben werden. Wir bieten oder fördern diese Empfehlung durch Hyperlinks oder andere Methoden, um Ihren Zugriff auf die Drittanbieter-Ressourcen zu erleichtern. Während wir uns bemühen, Ihnen hilfreiche, vertrauenswürdige Ressourcen zu bieten, können wir keine Software, Informationen, Produkte oder Dienste, die von oder in einer Drittanbieter-Ressource bereitgestellt werden, weder bestätigen, genehmigen noch garantieren oder Änderungen in der Ressource verfolgen. Daher sind wir nicht verantwortlich für den Inhalt oder die Richtigkeit von Drittanbieter-Ressourcen oder für irgendwelche Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung oder dem Versagen von Produkten oder Diensten ergeben, die an oder von Dritten bereitgestellt werden. Wir empfiehlen diese Ressourcen auf „wie sie sind“ -Basis. Wenn Sie eine Drittanbieter-Ressource verwenden, unterliegen Sie Ihren Bedingungen und Lizenzen und werden nicht mehr durch unsere Datenschutzerklärung oder Sicherheitsmaßnahmen geschützt, die von der Drittanbieter Richtlinie oder Praktiken oder anderen Bedingungen abweichen können. Sie sollten sich mit den Lizenz- und Nutzungsbestimmungen vertraut machen, sowie die Datenschutzbestimmungen und die Sicherheitspraxis der Drittanbieter-Ressourcen, die Ihre Nutzung dieser Ressource regeln.

14. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

14.1. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bestehen nicht.

14.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

14.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Cookies

Diese Website verwendet Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die beste Erfahrung auf unserer Website erhalten.

Verstanden
Bauarbeiter